Stiftungsrat
Neben dem Vorstand ist der Stiftungsrat das zweite Stiftungsorgan der Stiftung Ecksberg. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die von der Stiftungsaufsicht auf die Dauer von 5 Jahren bestellt werden.
Der Stiftungsrat kommt nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich zu turnusmäßigen Sitzungen zusammen. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit.
Über uns
Für einige Dokumente auf dieser Website benötigen Sie einen PDF Reader. Sollten Sie noch keinen haben, finden Sie hier die offizielle Version zum Download:
Adobe PDF Reader kostenlos herunterladen