
Hier haben Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung die Möglichkeit, vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie (Familie, Lebensgemeinschaft, oder Einzelperson) zu leben und in deren Alltag mit eingebunden zu werden. Somit wird den Menschen mit Behinderung (Gast) ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung ermöglicht. Die Aufgabe der Gastfamilie orientiert sich an der Idee der Laienhilfe.